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indesign-ah - AGB

 

indesign-ah – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand September 2015)

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der indesign-ah und dem Auftraggeber liegen ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde:

 

1. Leistungen von indesign-ah

a. Der Auftraggeber unterstützt indesign-ah bei den zu erstellenden Planungen. Dazu gehören insbesondere: Übermittlung von Informationen, Mitteilung von eigenen Vorstellungen und Wünschen, eindeutige und zeitnahe Mitteilung von veränderten Voraussetzungen, Korrektur von Gesprächsprotokollen.

 

b. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verpflichtet sich indesign-ah dazu, eine Planung zu erstellen. Weitere Entwürfe, eine abweichende Darstellung (wie z.B. 3D) oder mehrere Varianten sind nur geschuldet, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Nachträgliche Änderungen der Planung sind, wenn sie nicht vertraglich vereinbart wurden, gesondert zu vergüten.

 

c. Maße und andere Angaben über die Beschaffenheit von Bestandsräumen, die indesign-ah dem Auftraggeber liefert, sind nur zur persönlichen Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Soweit der Auftraggeber für die Gestaltung der Räume Dritte mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt, dürfen die Maße und Angaben nicht als verbindliche Informationen weitergeben werden. Der Auftraggeber muss die von ihm beauftragten Dritten dazu anhalten, eigene Aufmaße zu nehmen.

 

d. indesign-ah gewährt dem Auftraggeber Einblick in früher gefertigte projektbezogene Unterlagen und erläutert den Umfang der Planung, die Gegenstand des Angebots und Auftrags ist.

 

 

2. Zahlung / Rechnung / Verzug

a. Die Vergütung bestimmt sich nach dem Angebot von indesign-ah. Betragen die anrechenbaren Kosten mehr als 25.565,00 €, so berechnet sich das Honorar nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

 

b. Die Vergütung wird fällig, wenn indesign-ah die Leistung vertragsgemäß erbracht und dem Auftraggeber eine prüffähige Schlussrechnung erteilt hat.

 

c. Die Vergütung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Danach kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Zu Abzügen (z.B. Skonto) ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

 

d. indesign-ah ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlags- oder Teilzahlungen zu verlangen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung von Vorschüssen, Abschlags- oder Teilzahlungen länger als 7 Tage in Verzug, so ist indesign-ah zur Zurückhaltung weiterer Leistungen berechtigt. Dies gilt auch in dem Fall, dass der Auftraggeber Insolvenz anmeldet oder in Vermögensverfall gerät.

 

e. Bei Zahlungsverzug ist indesign-ah berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

 

 

3. Gewährleistung / Haftung (begrenzt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz)

a. Die Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 631ff. BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen. Ist das Werk mangelhaft, so muss der Auftraggeber indesign-ah zunächst die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Es liegt im Ermessen von indesign-ah, ob sie eine neue Planung erstellen oder die ursprüngliche Planung korrigieren. indesign-ah kann die Nacherfüllung verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten (z.B. Zeitaufwand) verbunden ist.

 

b. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Planungen von indesign-ah auch nach Klärung aller Wünsche des Auftraggebers letztlich auf den Vorstellungen der Mitarbeiter von indesign-ah beruhen. Da ästhetisches Empfinden einer objektiven Beurteilung nicht zugänglich ist, sind hinsichtlich der gestalterischen Leistung Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Entwurfsarbeiten sind – ungeachtet dessen, ob sie dem Auftraggeber gefallen – zu vergüten.

 

c. indesign-ah übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Maße, Baupläne, Zeichnungen oder sonstige Angaben. indesign-ah haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die von indesign-ah ermittelnden Maße oder sonstige Angaben verwenden.

 

d. Die Haftung von indesign-ah für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

 

 

4. Kündigung / vorzeitige Beendigung des Vertrages

a. Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen.

 

b. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages nach § 649 BGB steht indesign-ah das vereinbarte Honorar für die beauftragten Leistungen zu.

 

 

5. Urheber- und Nutzungsrecht

a. Eigentumsvorbehalt indesign-ah behält sich an allen Leistungen das Eigentum vor, bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung.

 

b. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, behält sich indesign-ah alle Nutzungs- und Urheberrechte an den gefertigten Unterlagen (u.a. Pläne, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Daten) vor. Der Auftraggeber ist ausschließlich berechtigt, die Leistungen von indesign-ah nur für das im Vertrag vereinbarte Vorhaben zu verwenden. Weitergehende Nutzungsrechte des Auftraggebers müssen schriftlich vereinbart werden.

 

c. Die von diesem Vertrag nicht gedeckte Verwendung der Pläne bzw. der Nachbau bedarf der schriftlichen Genehmigung von indesign-ah. Der Auftraggeber darf die Planung und Ausführung nicht ohne Zustimmung von indesign-ah ändern.

 

d. indesign-ah ist berechtigt, auch nach Beendigung des Auftrags das Bauwerk in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um Aufnahmen zu fertigen und für eigene Werbezwecke zu nutzen.

 

e. indesign-ah steht das Recht zu, auf den Planungsunterlagen, am Bauwerk oder in der baulichen Anlage während der Bauzeit namentlich genannt zu werden. Der Auftraggeber ist zur Veröffentlichung des von indesign-ah geplanten Werks nur unter Namensangabe des Auftragnehmers berechtigt. indesign-ah ist berechtigt, einer Nutzung, Veröffentlichung oder sonstige Bekanntmachung des Werks unter Verwendung des Namens „indesign-ah“ zu widersprechen und eine Unterlassung zu verlangen.

 

f. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben, Informationen, Daten nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheberrecht, Warenzeichen, Namensrechte, Firmenrechte) verstoßen. indesign-ah prüft diese Angaben des Auftraggebers nicht. Der Auftraggeber stellt indesign-ah von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Eine Haftung von indesign-ah wird – auch für mittelbare Schäden – ausgeschlossen.

 

 

6. Datenschutz

a. indesign-ah erhebt, verwendet und speichert personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. indesign-ah verpflichtet sich, nur diejenigen Daten zu erheben und zu speichern, die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.

 

b. Die Daten werden von indesign-ah nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist aus gesetzlichen Gründen notwendig oder der Auftraggeber hat sich damit einverstanden erklärt. Der Auftraggeber hat das Recht, ein Einverständnis jederzeit zu widerrufen.

 

 

7. Änderungen des Vertrages (Schriftform)

Änderungen des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden, sofern keine andere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

 

8. Gerichtsstand und Rechtswahl

a. Es gilt als Gerichtsstand Braunschweig.

 

b. Die Parteien vereinbaren, dass auf ihre Rechtsbeziehungen das deutsche Recht anzuwenden ist.